WS Lagerservice
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Niederlassung Gensingen

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55457 Gensingen

Niederlassung Rüdesheim

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55593 Rüdesheim

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Öffnungszeiten

06:00 - 22:00 Uhr



AGB 


1. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Miete für den Stell- oder Lagerplatz ist Monatsweise zum ersten, spätestens zum dritten des Monats auf das auf dem Mietvertrag oder der Rechnung genannte Konto zu zahlen. Evtl. anfallende sonstige Leistungen seitens des Vermieters sind nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug ist WS-Lagerservice berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen und, sofern die Umstände dies rechtfertigen, die Auslieferung der eingelagerten Gegenstände bis zur Zahlung abzulehnen.

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2. Ein- und Auslagerung
Ein- und Auslagerungen sind in Absprache mit dem Vermieter mind. einen Tag im Voraus zu verabreden. Die Stell- und Lagerplätze in der Halle sind nicht als Garage anzusehen bei der eine Ein- und Auslagerung täglich möglich ist. Im Mietpreis sind 4 Ein- und Auslagerungsvorgänge/Monat enthalten. Alle weiteren Ein- und Auslagerungsvorgänge werden mit einer Gebühr von je 5€ berechnet.


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3. Lagerplatzordnung
Der Eigner ist nicht berechtigt, Arbeiten jeglicher Art, beispielsweise an seinem Boot, in der Lagerhalle auszuführen. Dies kann nur in Absprache mit dem Vermieter und in Ausnahmefällen genehmigt werden. Fremdhandwerkern ist der Zutritt auf das Betriebsgelände zur Ausführung von Arbeiten im Auftrag des Eigners nicht gestattet. Abfälle dürfen auf dem Betriebsgelände nicht entsorgt werden.  Das Abstellen und die Einlagerung anderweitiger Gegenstände bedürfen der Genehmigung des Vermieters, insbesondere: a)   das Lagern von Motoren, Tanks, Gasflaschen u.ä., b)   das Lagern von anderen, nicht für die Mietfläche vorgesehenen Gegenständen des Mieters oder Dritten. Untersagt wird die Einlagerung von Munition, Treibstoff und sonstigen feuergefährdeten Stoffen. Während der Dauer des Mietverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter gegenüber jede Veränderung hinsichtlich des Eigentums und der Rechte Dritter an den eingelagerten Sachen schriftlich anzuzeigen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, zugunsten des Mieters die Einhaltung der Lagerplatzordnung zu überwachen.

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4. Haftung für Schäden und Versicherung  
WS-Lagerservice haftet – auch für ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen – nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung beruhen oder auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche unerlaubte Handlung zurückzuführen sind. Der Mieter haftet für Vertragsverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung, soweit der Schaden von ihm oder seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht worden ist; dieses gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen. Eine etwaige Haftung des Mieters gegenüber Dritten wird hiervon nicht berührt. Für alle Schäden, die während der Lagerung entstehen können, wie Transport- und Lagerschäden, Brandschäden, Sturmschäden, Hochwasserschäden, Diebstahl und dergleichen, ist eine geeignete Haftpflichtversicherung vom Mieter abzuschließen. Es ist Sache des Eigners bzw. des Auftraggebers, sich dafür versichert zu halten.

 

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5. Pfandrecht
Der Mieter räumt WS-Lagerservice für deren Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an der eingelagerten Sache ein. Eventuelle Gegenansprüche des Mieters begründen nicht das Recht, die vereinbarten Zahlungen zurückzuhalten oder gegen sie aufzurechnen.

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6. Rechtswirksamkeit
Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Vertrag im Übrigen bleibt wirksam.

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7. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und – soweit vereinbart – Gerichtsstand ist 55457 Gensingen

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