Niederlassung Gensingen
Gartenstr. 5a
55457 Gensingen
Niederlassung Rüdesheim
Industriestraße 13
55593 Rüdesheim
06:00 - 22:00 Uhr
AGB
1. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Miete für den Stell- oder Lagerplatz ist Monatsweise zum ersten, spätestens zum dritten des Monats auf das auf dem Mietvertrag oder der Rechnung genannte Konto zu zahlen. Evtl.
anfallende sonstige Leistungen seitens des Vermieters sind nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug ist WS-Lagerservice berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen und,
sofern die Umstände dies rechtfertigen, die Auslieferung der eingelagerten Gegenstände bis zur Zahlung abzulehnen.
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2. Ein- und Auslagerung
Ein- und Auslagerungen sind in Absprache mit dem Vermieter mind. einen Tag im Voraus zu verabreden. Die Stell- und Lagerplätze in der Halle sind nicht als Garage anzusehen bei der eine Ein- und
Auslagerung täglich möglich ist. Im Mietpreis sind 4 Ein- und Auslagerungsvorgänge/Monat enthalten. Alle weiteren Ein- und Auslagerungsvorgänge werden mit einer Gebühr von je 5€
berechnet.
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3. Lagerplatzordnung
Der Eigner ist nicht berechtigt, Arbeiten jeglicher Art, beispielsweise an seinem Boot, in der Lagerhalle auszuführen. Dies kann nur in Absprache mit dem Vermieter und in Ausnahmefällen genehmigt
werden. Fremdhandwerkern ist der Zutritt auf das Betriebsgelände zur Ausführung von Arbeiten im Auftrag des Eigners nicht gestattet. Abfälle dürfen auf dem Betriebsgelände nicht entsorgt
werden. Das Abstellen und die Einlagerung anderweitiger Gegenstände bedürfen der Genehmigung des Vermieters, insbesondere: a) das Lagern von Motoren, Tanks, Gasflaschen u.ä.,
b) das Lagern von anderen, nicht für die Mietfläche vorgesehenen Gegenständen des Mieters oder Dritten. Untersagt wird die Einlagerung von Munition, Treibstoff und sonstigen
feuergefährdeten Stoffen. Während der Dauer des Mietverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter gegenüber jede Veränderung hinsichtlich des Eigentums und der Rechte Dritter an den eingelagerten Sachen
schriftlich anzuzeigen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, zugunsten des Mieters die Einhaltung der Lagerplatzordnung zu überwachen.
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4. Haftung für Schäden und Versicherung
WS-Lagerservice haftet – auch für ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen – nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung beruhen oder auf eine
grob fahrlässige oder vorsätzliche unerlaubte Handlung zurückzuführen sind. Der Mieter haftet für Vertragsverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung, soweit der Schaden von ihm oder seinem
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht worden ist; dieses gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen. Eine etwaige Haftung des
Mieters gegenüber Dritten wird hiervon nicht berührt. Für alle Schäden, die während der Lagerung entstehen können, wie Transport- und Lagerschäden, Brandschäden, Sturmschäden, Hochwasserschäden,
Diebstahl und dergleichen, ist eine geeignete Haftpflichtversicherung vom Mieter abzuschließen. Es ist Sache des Eigners bzw. des Auftraggebers, sich dafür versichert zu halten.
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5. Pfandrecht
Der Mieter räumt WS-Lagerservice für deren Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an der eingelagerten Sache ein. Eventuelle Gegenansprüche des Mieters begründen nicht das Recht, die
vereinbarten Zahlungen zurückzuhalten oder gegen sie aufzurechnen.
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6. Rechtswirksamkeit
Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Vertrag im Übrigen bleibt wirksam.
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7. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und – soweit vereinbart – Gerichtsstand ist 55457 Gensingen